Nextorch NEX N17C Quick Air Teleskop-Einsatzstock Leicht (41cm)

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SKU: 312055
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  • Nextorch NEX N17C Quick Air Teleskop-Einsatzstock Leicht (41cm)

Der NEXTORCH NEX N17 Quicker Duty Baton Teleskop-Einsatzstock ist speziell für Anwender im Bereich der Strafverfolgung und Sicherheit entwickelt worden und besteht aus einer Hybridkonstruktion aus Aluminium und Stahl in Luft- und Raumfahrtqualität.

Das NexLock-System sorgt für einen sicheren Halt unter Belastung und ist für eine Stoßfestigkeit von 2 Metern zertifiziert. Es ist schnell einsatzbereit und bietet eine konsistente Verriegelung, auf die Sie sich verlassen können. 

Quicker Duty Einsatzstöcke haben einen größeren Durchmesser und einen thermoplastischen Gummigriff für bessere Kontrolle bei taktischen Begegnungen und Streifengängen. Sie werden mit einer flachen Spitze ausgeliefert. Eine optionale Nano-Keramik-Glasbrecherspitze ist separat erhältlich.

Details:

  • Leichter und robuster Teleskop-Einsatzstock
  • Konstruktion aus hochwertiger Stahl- und Aluminiumlegierung
  • Rutschfeste TPE-Griffummantelung
  • Der Griff liegt sicher in der Hand und dämpft Stöße verlässlich ab
  • Druckknopf in der Endkappe für einfaches Entriegeln und Schließen
  • NexLock-Verriegelungssystem, Stoßfest bis 2m Fallhöhe
  • Leichtgängiger und zuverlässiger NexLock-Teleskop-Mechanismus
  • Auswechselbare flache Spitzenkappe
  • Wartungsarm
  • Kein Spezialwerkzeug zum Zerlegen und Pflege nötig

Technische Details:

  • Biegfestigkeit 3.000 N
  • Zerreißfestigkeit 1.000 N
  • Einsatz-Temperatur -40°C bis +60°C

§ Rechtlicher Hinweis: Der Einsatzstock darf ausschließlich gemäß den Bedienungsvorschriften verwendet werden und nicht zu rechtswidrigen Zwecken verwendet noch zweckentfremdet werden. NEX-Baton Einsatzstöcke gelten in der Bundesrepublik Deutschland als Waffen gemäß §1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a WaffG (tragbarer Gegenstand) und unterliegen dem Führverbot gemäß §42a Abs. 1 Nr. 2 WaffG i.V.m. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr.1.1 (Hieb- und Stoßwaffe).  Das Führen auf Veranstaltungen ist nach § 42 Abs. 1 WaffG ebenfalls verboten. Der Teleskopschlagstock muss in einem geschlossenen Behältnis transportiert und gegen den Zugriff Unbefugter gesichert werden. Dieser Hinweis ersetzt nicht die eigene Verantwortung und Sorgfalt.