Streamlight TLR8 X Waffenlicht 500 Lumen + Rot-Laser

399,90 €

Artikelnummer: 32009
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Farbe
  • schwarz

Das Streamlight TLR-8® X ist ein kompaktes, mit verschiedenen Batterien betreibbares, Schienen-montierbares, taktisches Waffenlicht mit 500 Lumen und rotem Laser.

Das TLR-8® X ist für eine Vielzahl von Kurzwaffen mit Schiene in Standard- und Kompaktgröße ausgelegt und kann entweder mit einer CR123A-Lithiumbatterie oder dem wiederaufladbaren, geschützten SL-B9®-Lithium-Ionen-Akku von Streamlight betrieben werden. Der austauschbare hintere Paddelschalter passt sich Ihrem Schießstil an.

Details:

  • Waffenlicht & Rot-Laser für Standard- und Kompakt Pistolen
  • Drei Modi: Weißlicht und Laser, Weißlicht, Laser
  • Momentbetrieb und Dauerbetrieb
  • Aktivierbare Stroboskopfunktion
  • Halterung für Glock- und 1913 Picatinny-Schiene
  • Einfache Montage ohne Werkzeug
  • Für Rechts- und Linkshänder geeignet
  • Schalter links und rechts hinter dem Abzugsbügel ermöglichen eine beidhändige Bedienung
  • Verwendbar mit CR123A-Lithium-Batterie (im Lieferumfang enthalten) oder Streamlight SL-B9® Li-Ion-Akku mit USB-C-Anschluss
  • Robuste Konstruktion aus eloxiertem, gefrästem Aluminium
  • Schlagfestes und chemikalienbeständiges technisches Polymer
  • Hochtemperaturbeständige, stoßgedämpfte und schlagfeste BOROFLOAT®-Glaslinse
  • Wasserdicht nach IPX4
  • Stoßfest bis 1m Fallhöhe
  • Hergestellt in den USA

Technische Details:

  • Lichtquellen: LED & Rotlaser
  • Lichtstrom: 500 Lumen
  • Lichtstärke: 5.000 cd
  • Leuchtweite Weißlicht: 141 m
  • Laser: Klasse 3R / Rot / 640-660nm / <5 mW
  • Laufzeiten nur LED oder LED/Laser (CR123A): 1,5h bis zu 10% der Ausgangsleistung
  • Laufzeiten nur Laser (CR123A): 60 Stunden
  • Stromversorgung: 3V CR123A Li-Batterie (im Lieferumfang enthalten) oder SL-B9® Streamlight Li-Ion Akku 850mAh

Lieferumfang: TLR-8® X, 3V CR123A Li-Batterie, Bedienungsanleitung.

Hinweis: Verbotener Gegenstand gemäß §40 Abs. 4 WaffG i. S. d. Anlage2 zu §2 Abs. 2 bis 4 WaffG Nr. 1.2.4.1. Erwerbsfähig nur von Behörden und Streitkräften i. S. d. §55 Abs. 1 WaffG. und Inhabern der BKA-Ausnahme-Genehmigung gemäß §40 Abs. 4 WaffG.!