Nextorch NEX N20 Walker Teleskop-Einsatzstock Leicht (50cm)

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SKU: 312025
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  • Nextorch NEX N20 Walker Teleskop-Einsatzstock Leicht (50cm)

Der NEXTORCH NEX N20 Walker Concealable Baton Teleskop-Einsatzstock verbindet Stärke mit innovativer Technologie. Dieser aus Aluminium für die Luft- und Raumfahrt hergestellte Schlagstock ist perfekt für die diskrete Selbstverteidigung. 

Der NexLock-Mechanismus sorgt für eine sichere Verriegelung und hält einem Aufprall aus 2 Metern Höhe stand. Mit seinem reibungslosen Öffnungs- und Schließvorgang bleibt er stabil und zuverlässig. Die eingebaute Nano-Keramikspitze dient als effektiver Glasbrecher, während die mitgelieferte Klemme das verdeckte Tragen und den Freihandbetrieb erleichtert.

Die Walker Teleskop-Einsatzstöcke zeichnen sich durch einen schlanken Durchmesser und ein flaches Design aus, das ein diskretes Tragen und den Einsatz in Zivil ermöglicht. Sie werden alle mit einem Nano-Keramik-Glasbrecheraufsatz hergestellt.

Details:

  • Leichter Teleskop-Einsatzstock mit Glasbrecher-Spitze
  • Konstruktion aus hochwertiger Stahl- und Aluminiumlegierung
  • Druckknopf in der Endkappe für einfaches Entriegeln und Schließen
  • NexLock-Verriegelungssystem, Stoßfest bis 2m Fallhöhe
  • Leichtgängiger und zuverlässiger NexLock-Teleskop-Mechanismus
  • Glasbrechende Spitze aus Nano-Keramik
  • Abnehmbarer Taschenclip
  • Wartungsarm
  • Kein Spezialwerkzeug zum Zerlegen und Pflege nötig

Technische Details:

  • Biegfestigkeit 3.000 N
  • Zerreißfestigkeit 1.000 N
  • Einsatz-Temperatur -40°C bis +60°C

§ Rechtlicher Hinweis: Der Einsatzstock darf ausschließlich gemäß den Bedienungsvorschriften verwendet werden und nicht zu rechtswidrigen Zwecken verwendet noch zweckentfremdet werden. NEX-Baton Einsatzstöcke gelten in der Bundesrepublik Deutschland als Waffen gemäß §1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a WaffG (tragbarer Gegenstand) und unterliegen dem Führverbot gemäß §42a Abs. 1 Nr. 2 WaffG i.V.m. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr.1.1 (Hieb- und Stoßwaffe).  Das Führen auf Veranstaltungen ist nach § 42 Abs. 1 WaffG ebenfalls verboten. Der Teleskopschlagstock muss in einem geschlossenen Behältnis transportiert und gegen den Zugriff Unbefugter gesichert werden. Dieser Hinweis ersetzt nicht die eigene Verantwortung und Sorgfalt.