Nextorch NEX N12 Walker Air Teleskop-Einsatzstock Leicht (30cm)

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SKU: 312022
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  • Nextorch NEX N12 Walker Air Teleskop-Einsatzstock Leicht (30cm)

Der NEXTORCH NEX N12 Walker Air Deployable Baton Teleskop-Einsatzstock bietet praxiserprobte Zuverlässigkeit und taktische Präzision. Dieser kompakte Teleskop-Einsatzstock besteht aus einer Hybridkonstruktion aus Aluminium und Stahl in Luft- und Raumfahrtqualität und lässt sich nahtlos in Ihr Dienst- oder EDC-Loadout integrieren. 
 
Das NexLock-System sorgt für einen sicheren Halt unter Belastung und ist für eine Stoßfestigkeit von 2 Metern zertifiziert. Es ist schnell einsatzbereit und bietet eine konsistente Verriegelung, auf die Sie sich verlassen können. 
 
Die Walker Teleskop-Einsatzstöcke zeichnen sich durch einen schlanken Durchmesser und ein flaches Design aus, das ein diskretes Tragen und den Einsatz in Zivil ermöglicht. Sie werden alle mit einem Nano-Keramik-Glasbrecheraufsatz hergestellt.

Details:

  • Leichter und kompakter Teleskop-Einsatzstock mit Glasbrecher-Spitze
  • Konstruktion aus hochwertiger Stahl- und Aluminiumlegierung
  • Druckknopf in der Endkappe für einfaches Entriegeln und Schließen
  • NexLock-Verriegelungssystem, Stoßfest bis 2m Fallhöhe
  • Leichtgängiger und zuverlässiger NexLock-Teleskop-Mechanismus
  • Glasbrechende Spitze aus Nano-Keramik
  • Abnehmbarer Taschenclip
  • Wartungsarm
  • Kein Spezialwerkzeug zum Zerlegen und Pflege nötig

Technische Details:

  • Biegfestigkeit 3.000 N
  • Zerreißfestigkeit 1.000 N
  • Einsatz-Temperatur -40°C bis +60°C

§ Rechtlicher Hinweis: Der Einsatzstock darf ausschließlich gemäß den Bedienungsvorschriften verwendet werden und nicht zu rechtswidrigen Zwecken verwendet noch zweckentfremdet werden. NEX-Baton Einsatzstöcke gelten in der Bundesrepublik Deutschland als Waffen gemäß §1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a WaffG (tragbarer Gegenstand) und unterliegen dem Führverbot gemäß §42a Abs. 1 Nr. 2 WaffG i.V.m. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr.1.1 (Hieb- und Stoßwaffe).  Das Führen auf Veranstaltungen ist nach § 42 Abs. 1 WaffG ebenfalls verboten. Der Teleskopschlagstock muss in einem geschlossenen Behältnis transportiert und gegen den Zugriff Unbefugter gesichert werden. Dieser Hinweis ersetzt nicht die eigene Verantwortung und Sorgfalt.

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